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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Ada Aust, Ethik & Beratung, Lindenallee 29a, 27726 Worpswede (nachfolgend: „AAEB“) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend: Kunde) Anwendung.
2. Mit Abschluss des Vertrages erkennt der Kunde die Geltung der jeweils aktuellen AGB von AAEB an. Dies gilt auch für etwaige Folgegeschäfte, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher.
3. Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch bei abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden, es sei denn, diese werden von AAEB schriftlich anerkannt. Die Geltung entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen ist ausgeschlossen, auch wenn AAEB ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen vorbehaltlos annimmt.
4. AAEB schuldet dabei die Hauptleistung gegenüber dem Kunden. Der Kunde schuldet AAEB die Zahlung der Vergütung. Der Vertragsgegenstand ist eine individuelle Beratung und Betreuung der Kunden im Rahmen eines vereinbarten Einzel- oder Gruppenprogrammes, insbesondere Workshops und Seminaren.

§ 2 Vertragsschluss, Leistungsgegenstand und Vergütung
1. Die Parteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Nach dieser richtet sich der Leistungsumfang sowie die Vergütung. Der Auftrag wird von AAEB nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung, insbesondere eigenverantwortlich, gewissenhaft, unabhängig und verschwiegen, ausgeführt.
2. Mit der Präsentation der Leistungen der AAEB und der Einräumung der Möglichkeit zur Kontaktaufnahme ist noch kein verbindliches Angebot von AAEB verbunden. Nach der Kontaktaufnahme übermittelt AAEB dem Kunden per E-Mail ein verbindliches Angebot zur Erbringung der besprochenen und vom Kunden gewünschten Leistungen. Mit Annahme dieses Angebotes durch den Kunden ist der Vertrag wirksam zwischen den Parteien zustande gekommen. Insoweit der Kunde Korrekturen zum Angebot wünscht, kann er hierzu AAEB kontaktieren, damit diese ihm ein angepasstes Angebot übermiaelt.
3. Insoweit AAEB ein Angebot zum Vertragsabschluss unterbreitet, kann der Kunde dieses binnen 14 Tagen schriftlich annehmen. Eine spätere Annahme stellt ein neues Angebot seitens des Kunden dar, welches schriftlich durch AAEB angenommen werden muss. Sofern nicht anders gekennzeichnet, z. B. mit einer verbindlichen Annahmefrist, sind Angebote und telefonische Auskünfte von AAEB unverbindlich.
4. Ebenso kann der Kunde über elopage Verträge mit AAEB abschließen. Hierzu wählt er die gewünschte Leistung aus, trägt seine Daten ein und klickt auf „kostenpflichtig bestellen“. Hierdurch gibt der Kunde ein Angebot ab. Durch Erhalt der Bestellbestätigung ist der Vertrag zwischen dem Kunden und AAEB wirksam zustande gekommen.
5. Leistungsumfang, Form, Thematik und Ziel der Coaching-/Beratungsleistungen sowie die hierfür zu entrichtende Vergütung werden auf Grundlage der elektronischen Vertragsbestätigung von AAEB bestimmt.
6. Der Kunde ist dazu verpflichtet, seine korrekte E-Mail-Adresse anzugeben. Die gesamte Korrespondenz erfolgt via E-Mail. Insoweit AAEB das Versenden einer E-Mail nachweisen kann, gilt die E-Mail beim Kunden als zugestellt. Insoweit sich die Daten des Kunden ändern, insbesondere dieser seine E-Mail-Adresse ändert, ist er dazu verpflichtet, dies AAEB anzuzeigen.
7. Haben die Parteien einen Dienstvertrag abgeschlossen, z. B. über Beratungsleistungen, ist der Gegenstand des Vertrages die Erbringung einer unabhängigen und weisungsfreien Leistung durch AAEB und nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges oder eines bestimmten wirtschatlichen Ergebnisses. Der Kunde entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der Umsetzung der von der AAEB getätigten Empfehlungen. AAEB haftet in diesem Rahmen nicht für einen konkreten (wirtschaftlichen) Erfolg des Kunden.
8. Insoweit der Vertrag mit einem Unternehmer geschlossen wird, beginnt AAEB unmittelbar nach Vertragsschluss, jedoch nicht vor Eingang der vereinbarten Vergütung, mit der Dienstleistung. Insoweit der Vertrag mit einem Verbraucher geschlossen wird, beginnt AAEB nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist oder auf Wunsch des Kunden, dass vor der Widerrufsfrist begonnen werden soll, mit der Dienstleistung, jedoch nicht vor Eingang der vereinbarten Vergütung. Sodann werden entsprechende Unterlagen verschickt, Zugänge gewährt bzw. Termine oder Gespräche durchgeführt.
9. Ist AAEB zur Erbringung ihrer Leistungen auf Infrastrukturen angewiesen, die von Dritten betrieben werden und auf die AAEB keinen Einfluss hat, haftet AAEB nicht, wenn es in diesem Rahmen zu Störungen oder Beeinträchtigungen kommt, die ihre Ursache außerhalb des Einflussbereiches von AAEB haben, insbesondere Störungen des Internets, Wartungsarbeiten, Aktualisierungen/Updates der Server oder der laufenden Software oder durch höhere Gewalt.
10. Sofern nicht abweichend vereinbart, gewährleistet AAEB eine Verfügbarkeit ihrer über das Internet angebotenen Dienste und Leistungen von 98,0 % im Jahr. Verfügbarkeit ist gegeben, wenn die Server und Dienste im Wesentlichen betriebsbereit sind. Als Störungen des Betriebes gelten nicht die folgenden Umstände:
▪ Unterbrechungen der Erreichbarkeit durch Störungen im Bereich Dritter, auf die AAEB keinen Einfluss hat
▪ Unterbrechungen durch höhere Gewalt
▪ kurzfristige Unterbrechungen des Betriebes, die erforderlich sind, um konkrete Gefährdungen durch einen möglichen Missbrauch durch Dritte (sog. Exploits) vorzubeugen oder zu verhindern (z. B. durch Updates)
11. Zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit der eingesetzten Technik führen die Drittanbieter regelmäßig Wartungs- und Servicearbeiten durch. Soweit mit diesen Arbeiten Ausfälle der Leistungen verbunden sind, wird der Drittanbieter diese nach Möglichkeit in Zeiten mit üblicherweise geringer Nachfrage legen.
12. Sollte ein Kurs bereits ausgebucht sein, wird AAEB dies dem Kunden mitteilen. AAEB ist dazu berechtigt, dem Kunden in diesem Fall einen Platz auf der Warteliste anzubieten oder einen alternativen Kurs vorzuschlagen. Insoweit der Kunde auf die Warteliste aufgenommen werden möchte, muss er dies AAEB mitteilen. Insoweit ein Platz frei werden sollte, erhält der Kunde eine Benachrichtigung. Diese Benachrichtigung stellt ein neues Angebot dar. Dieses kann der Kunde innerhalb der in der Benachrichtigung gesetzten Frist annehmen. Erst dann ist in diesem Fall ein Vertragsverhältnis entstanden. Das Vorschlagen eines alternativen Kurses stellt hingegen kein Vertragsangebot dar. Insoweit der Kunde den Alternativvorschlag bestätigt, stellt dies ein Angebot des Kunden dar. Ein Vertrag kommt sodann, wie in Nr. 2 beschrieben, zustande.
13. Die jeweilige Teilnehmerzahl in einem Kurs oder Workshop ist begrenzt. Die Zulassung zu den jeweiligen Kursen erfolgt gemäß den Auswahlkriterien für die jeweilige Veranstaltung. Der Kunde versichert mit seiner Anmeldung, dass er aufgrund seiner persönlichen Voraussetzungen in der Lage ist, am jeweiligen Kurs aktiv teilzunehmen.

§ 3 Zahlungsziel und Verzug
1. Der Leistungsumfang und die Vergütung werden durch die individualvertragliche Vereinbarung bestimmt. Bei Änderungen und Ergänzungswünschen des Kunden können sich vereinbarte Termine im angemessenen Umfang verschieben. Entstehen AAEB durch Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden zusätzliche Aufwendungen, werden diese zu einem Stundensatz i. H. v. 90,00 € inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer berechnet.
2. Die ausgewiesenen Preise sind Endpreise. Es gilt der Betrag, der jeweils zum Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung ausgewiesen ist.
3. Nach Vertragsabschluss erhält der Kunde per E-Mail die entsprechende Rechnung. Die vereinbarte Vergütung ist spätestens zum in der Rechnung genannten Zahlungsziel fällig. Sollte die Rechnung trotz Fälligkeit nicht durch den Kunden ausgeglichen werden, hat AAEB das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. AAEB behält sich zudem vor, die Teilnahme des Kunden an der Veranstaltung zu verweigern, wenn die Gebühren nicht vollständig beglichen wurden.
4. Die Bezahlung erfolgt mittels Überweisung unter Angabe des Namens des Kunden und der laufenden Nummer der Zahlungsbenachrichtigung bzw. der Rechnungsnummer.
5. Bei einer Online-Buchung über elopage sind folgende Zahlungsarten möglich:
a. PayPal
b. Klarna
c. Kreditkarte
d. Lastschrift
e. Überweisung
6. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist AAEB dazu berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten bei Verbrauchern und 9 Prozentpunkten bei Unternehmern über dem von der Deutschen Bundesbank für den Zeitpunkt der Bestellung bekannt gegebenen Basiszinssatz p. a. zu fordern. Falls AAEB ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist AAEB berechtigt, diesen geltend zu machen.

§ 4 Zahlungsbedingungen
1. Die für die Leistungen zu zahlende Vergütung wird, soweit nicht anders vereinbart, im Voraus in Rechnung gestellt. Eine vorausbezahlte oder bereits fällige Vergütung wird auch bei Nichtnutzung der Services oder der gebuchten Leistungen innerhalb des vereinbarten Zeitraumes nicht rückerstaaet bzw. gutgeschrieben.
2. Alle fälligen Beträge werden von AAEB gemäß der vom Kunden erteilten Einzugsermächtigung vom vereinbarten Konto nach Rechnungsstellung abgebucht. Ist der Kunde Unternehmer, kommt dieser automatisch in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf, wenn die Rechnung nicht binnen 14 Tagen nach Fälligkeit ausgeglichen wird. AAEB steht es frei, dem Kunden für jede ausgesprochene Mahnung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 5,00 € inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen. Dies gilt unabhängig von einem Verzug des Vertragspartners bereits für die erste Mahnung sowie für jede weitere Mahnung in derselben Angelegenheit.
3. Verzugszinsen werden bei Rechtsgeschäften, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind, mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Die Verzugszinsen sind höher anzusetzen, wenn AAEB eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweist. Der Anspruch der AAEB aus § 288 Abs. 5 BGB bleibt hiervon unberührt.
4. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von AAEB nicht anerkannten oder gerichtlich festgestellten Gegenansprüche des Kunden nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.
5. Kommt es durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, zu Verzögerungen durch AAEB, ist die Vergütung trotzdem so zu zahlen, als wären die Leistungen durch AAEB vertragsgemäß ausgeführt worden.
6. AAEB kann für unberechtigte Rücklastschriften Bearbeitungsentgelte in Höhe von 10,00 € inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer geltend machen.

§ 5 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang richtet sich nach der individualvertraglichen Vereinbarung oder bei Online-Buchungen nach der jeweiligen Seminarbeschreibung auf der Internetseite der AAEB zum Zeitpunkt der Buchung.

§ 6 Vertragliches Rücktrittsrecht – Stornierungen von Live-Seminaren/Einzelcoaching
1. Der Kunde hat in Bezug auf Live-Seminare/Einzelcoachings folgende Stornierungsmöglichkeit (vertragliches Rücktriasrecht):
▪ Stornierungen bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind kostenfrei.
▪ Bei Stornierungen bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der Teilnahmegebühr fällig. ▪ Eine spätere Stornierung ist nicht möglich. Auch wenn der Teilnehmer das Seminar absagt, sind 100 % der Teilnahmegebühr fällig. Es erfolgt keine Rückerstaaung.
▪ Bei Nicht-Teilnahme ohne vorherige Stornierung wird keine Vergütung erstaaet.
2. Die Stornierung muss in Textform erfolgen.
3. Ist es AAEB möglich, den Seminarplatz anderweitig zu vergeben, so entfällt die Verpflichtung zur Bezahlung der Stornierungsgebühr in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.
4. Eine Übertragung der Teilnahme auf eine andere Person ist mit Zustimmung von AAEB möglich. Der Kunde bleibt weiter Vertragspartner und Kostenschuldner. AAEB ist berechtigt, für eine entsprechende Übertragung ein Bearbeitungsentgelt von bis zu 50,00 € brutto zu berechnen.
5. Das vertragliche Rücktrittsrecht gilt nicht für Online-Seminare, die voraufgezeichnet sind und jederzeit vom Kunden angesehen werden können, sowie für die Dozententätigkeit von AAEB (Firmencoaching).

§ 7 Ausfall aus wichtigem Grund / Wechsel der Dozenten und der Seminarräume
1. AAEB ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein wichtiger Grund besteht insbesondere, wenn für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vorliegen oder wegen behördlicher oder gesetzlicher Verfügungen (z. B. Pandemie-Verfügungen) eine Durchführung der Veranstaltung nicht gestattet ist.
2. In den vorgenannten Fällen werden bereits bezahlte Teilnahmeentgelte für die abgesagte/n Veranstaltung/en vollständig zurückerstattet. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, stehen dem Kunden nicht zu.
3. AAEB behält sich vor, den in der Veranstaltungsbeschreibung bezeichneten Referenten/Dozenten oder den Seminar- oder Kursraum zu ändern, soweit die Gesamtqualität der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Hierüber wird der Kunde vorab benachrichtigt. Dies berechtigt den Kunden weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts.

§ 8 Mitwirkungspflicht des Kunden / Ausschluss des Kunden von der Veranstaltung
1. Der Kunde übersendet AAEB alle für die Veranstaltung erforderlichen Informationen auf schnellstem Weg. AAEB präferiert die Zurverfügungstellung in digitaler Form per E-Mail.
2. Der Kunde ist weiter dazu verpflichtet, während der Veranstaltung alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu unternehmen. Hierauf wird AAEB entsprechend hinweisen. Dies ist notwendig, damit AAEB die vertraglich geschuldeten Leistungen vollumfänglich erbringen kann.
3. Sollte der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, entbindet dies AAEB von ihren vertraglichen Pflichten. Die Verpflichtungen des Kunden bleiben hiervon unberührt.
4. AAEB ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, insbesondere bei ungebührlichem Verhalten während der Teilnahme oder bei Teilnahme in durch Drogen oder Alkohol berauschter Form, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. In diesen Fällen hat der Kunde dennoch die volle Vergütung zu entrichten.

§ 9 Sondervorschriften bei Dozententätigkeit
AAEB kann zudem als Dozentin zur Durchführung von Schulungen etc. beauftragt werden. Hierzu gelten die folgenden Bestimmungen zwischen dem Auftraggeber (nachfolgend: „Kunde“) und der AAEB (zusammen auch als „die Parteien“ bezeichnet):
9.1 Vertragsumfang und Ausführung des Auftrags
1. Die Parteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Nach dieser richtet sich der Leistungsumfang sowie die Vergütung. Insoweit die AAEB ein Angebot zum Vertragsabschluss unterbreitet, kann der Kunde dieses binnen 14 Tagen schriftlich annehmen. Eine spätere Annahme stellt ein neues Angebot seitens des Kunden dar, welches schriftlich durch AAEB angenommen werden muss.
2. Die von AAEB abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Der Abschluss eines Arbeitsvertrages ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung einer unabhängigen und weisungsfreien Beratung des Kunden durch die AAEB, auch in Form von Schulungsveranstaltungen beim Kunden, und nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges oder eines bestimmten wirtschaftlichen Ergebnisses. Die Beratungsberichte, Reporte und Empfehlungen der AAEB bereiten die unternehmerischen Entscheidungen des Kunden nur vor und können diese nicht ersetzen. Der Kunde entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der Umsetzung der von der AAEB getätigten Empfehlungen.
3. Die AAEB behält sich vor, ihr übertragene Aufgaben auch von sachverständigen Driaen ausführen zu lassen. Die Ablehnung eines Dritten durch den Kunden ist nur bei Vorlage eines wichtigen Grundes zulässig.
4. Der Kunde wird der AAEB alle jeweils für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung stellen. AAEB erbringt die Leistung auf Grundlage dieser Unterlagen und Informationen. Die Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Unterlagen und Informationen liegt ausschließlich beim Kunden. Die Erfüllung von Aufbewahrungs- und Nachweispflichten gegenüber Dritten obliegt allein dem Kunden.
9.2 Vergütung
AAEB hat Anspruch auf die vereinbarte Vergütung in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ab dem Zeitpunkt der Leistungserbringung. Die vereinbarte Vergütung und das Entgelt für Nebenleistungen wird durch die AAEB nach erbrachter Leistung in Rechnung gestellt und ist ab diesem Zeitpunkt fällig, sofern kein anderer Zahlungszeitpunkt schriftlich bestimmt ist.
9.3 Termine
1. Termine werden erst mit Absendung der schriftlichen Terminbestätigung verbindlich, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
2. Ein Termin verschiebt sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens der AAEB liegen, z. B. bei Betriebsstörungen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die termingerechte Leistungserbringung von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei unterbeauftragten Dritten eintreten. Solche Hindernisse werden dem Kunden in wichtigen Fällen schnellstmöglich mitgeteilt.
3. Für Terminverschiebungen aufgrund einer oder mehrerer Pflichtverletzungen zur Mitwirkung des Kunden kann die AAEB nicht haftbar gemacht werden.
4. Eine Terminverschiebung im Falle einer Inhouse-Veranstaltung (d. h. einer Veranstaltung beim Kunden) ist bis 2 Wochen vor Veranstaltungsdurchführung kostenfrei möglich, jedoch kann ein Termin nur einmal um maximal 3 Monate verschoben werden. Wird ein Termin verschoben, werden von der AAEB maximal 2 Alternativtermine im Wunschdurchführungszeitraum benannt, von denen einer vom Vertragspartner verbindlich gebucht werden muss. Kann in diesem Fall keiner der Termine vom Kunden wahrgenommen werden, wird der volle Angebotspreis in Rechnung gestellt. Eine vollständige kostenfreie Stornierung des Inhouse-Trainings ist nicht möglich.
9.4 Mitwirkungspflichten
1. Der Kunde benennt im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht auf Verlangen der AAEB einen Ansprechpartner. Dieser steht der AAEB während der gesamten Vertragsdauer sowohl kurzfristig als auch verbindlich für Fragen und Entscheidungen zur Verfügung und wirkt bei der Festlegung der Berichtswege zwischen den Parteien und gegebenenfalls weiteren Partnern mit.
2. Der Kunde unterstützt AAEB bei ihrer Leistungserfüllung. Im Besonderen zählt dazu die Bereitstellung sämtlicher Materialien, soweit vereinbart, erforderlich oder nützlich sowie der Zugang zu den Räumlichkeiten bei einer Inhouse-Veranstaltung und ggf. zu der erforderlichen technischen Einrichtung. Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, sämtliche essenzielle Informationen bereits bei Zustandekommen des Vertragsverhältnisses mitzuteilen.
3. Der Kunde übersendet der AAEB alle für die Leistungserfüllung erforderlichen Materialien und Informationen auf schnellstem Weg. Die AAEB präferiert die Bereitstellung dieser in digitaler Form. Der Kunde versichert, an sämtlichen Materialen die erforderlichen Rechte zur Weiterverwendung zu halten.
4. Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht rechtzeitig nach, wird er von der AAEB schriftlich darauf hingewiesen. In diesem Fall verlängern sich die Ausführungsfristen entsprechend der Wartezeit bezüglich der erwarteten Mitwirkung.

§ 10 Garantie und Gewährleistung
1. Die von der AAEB abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Es bestehen daher keinerlei Gewährleistungsrechte. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung einer unabhängigen und weisungsfreien Schulung des Kunden durch AAEB und nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges oder eines bestimmten wirtschaftlichen Ergebnisses. Der Kunde entscheidet in alleiniger Verantwortung selbst über die Umsetzung des vermittelten Stoffes. Alle Auskünfte, Informationen und andere Schulungsinhalte werden durch AAEB nach bestem Wissen und Gewissen und nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Berufsausübung erteilt. Eine Haftung für einen wirtschaftlichen Erfolg des Kunden wird ausgeschlossen. Eine Garantie wird nicht gewährt.
2. Ändern sich nach Erbringung der Veranstaltung Umstände, die auf den im Einzelfall ggf. vertraglich geschuldeten Erfolg Einfluss haben, so ergeben sich hieraus keine Ansprüche des Kunden, es sei denn, AAEB hat diese Umstände zu vertreten.

§ 11 Urheberrecht, Nutzungsrecht
1. Sofern nicht anders vereinbart, erwirbt der Kunde für die Vor-/Nachbereitung der Veranstaltungen und für den eigenen privaten Gebrauch, die erforderlichen, nicht ausschließlichen, nicht übertragbaren Nutzungsrechte der von AAEB angefertigten Schulungsunterlagen für eine zeitlich unbestimmte Zeit. Die Nutzungsrechte sind auf das Gebiet der BRD begrenzt. Für Änderungen des Nutzungsumfangs, Änderungen des von AAEB angefertigten Werkes, Weiterübertragungen der Nutzung, die Lizenzierungen der Arbeiten der AAEB, Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung, die nicht von der vereinbarten Nutzung umfasst ist, ist grundsätzlich die ausdrückliche Zustimmung der AAEB einzuholen. Solch einer Zustimmung bedarf auch jede Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung von Teilen des Werkes der AAEB oder von Arbeiten, die die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreichen.
2. Vorab nicht genehmigte Bild- und Tonaufnahmen (insbesondere während Demonstrationen, wegen der damit verbundenen Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Teilnehmern) sind während der Seminare generell unzulässig und untersagt und führen zum sofortigen kostenpflichtigen Seminarausschluss.

§ 12 Haftung
1. Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haftet AAEB nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach gesetzlichen Vorschriften.
2. Schadensersatzansprüche aus Delikten sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht.
3. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet AAEB nur durch Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht bzw. bei Vorliegen von Verzug oder Unmöglichkeit.
4. Die Haftung aus leichter Fahrlässigkeit, aus Delikten sowie aus Ersatz vergeblicher Aufwendungen besteht nur bei Schäden, die vorhersehbar und typisch sind und ist auf 5.000,00 € begrenzt, wenn nicht gesondert und schriftlich ein höherer Betrag vereinbart wird.
5. Die vorangegangenen Punkte gelten auch bei Handlungen von Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen der AAEB.
6. Bei Fällen von Arglist, Verletzungen des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, für Rechtsmängel sowie bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz finden die Haftungsbeschränkungen sowie die gekürzte Gewährleistung keine Anwendung.

§ 13 Datenschutz
1. AAEB verpflichtet sich zur Einhaltung aller in der Bundesrepublik Deutschland geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG.
2. AAEB erhebt personenbezogene Daten des Kunden zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Weiter dürfen die Parteien die Daten des jeweils anderen auch zur Eigenwerbung nutzen. Dies erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Abs. 1 f) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, außer es besteht eine gesetzliche Frist oder ist zur Vertragsdurchführung erforderlich. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Kunden ist möglich. Zudem hat der Kunde das Recht auf Datenübertragung, Löschung, Berichtigung, Einschränkung oder Sperrung der personenbezogenen Daten. Entsprechende Fragen und Anträge kann der Kunde direkt an AAEB richten. Der Kunde hat zudem das Recht, unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs, auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn er der Ansicht ist, dass die Datenverarbeitungsprozesse der AAEB gegen datenschutzrechtliche Regelungen verstoßen.
3. Insoweit AAEB für den Kunden personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, verpflichten sich die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gem. Art. 26 DSGVO gesondert zu vereinbaren.

§ 14 Besondere Regelungen für Unternehmer
1. Gegen Ansprüche der AAEB kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist, es sei denn es handelt sich um Gewährleistungsansprüche. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
2. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der AAEB ist der Kunde nicht berechtigt, Forderungen aus der Vertragsbeziehung an Dritte abzutreten.

§ 15 Streitbeilegung für Verbraucher
Allgemeine Informationspflichten zur alternativen Streitbeilegung nach Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz): Die europäische Kommission stellt eine Platform zur Online-Streitbelegung (OS) zur Verfügung, die Sie unter dieser Adresse finden: hap://ec.europa.eu/consumers/odr/. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und auch nicht bereit.

§ 16 Verschwiegenheit
1. Insoweit AAEB Zugang zu Informationen hat, die von dem Kunden als vertraulich und proprietär behandelt werden, z. B. das Bestehen und die Bedingungen dieses Vertrages, Geschäftsgeheimnisse, Technologien und Informationen zu Geschäftsabläufen und Strategien, Kunden und Preisen, Marketing, Finanzen, Sourcing, Personal oder Betrieb von dem Kunden, verbundene Unternehmen, Lieferanten oder Kunden, jeweils in gesprochener, schriftlicher, gedruckter, elektronischer oder in anderer Form oder Medium (zusammen: „Vertrauliche Informationen“), hat sie hierüber eine Verschwiegenheitspflicht. AAEB erklärt sich damit einverstanden, alle geheimen Informationen streng vertraulich zu behandeln und keine vertraulichen Informationen weiterzugeben oder sie ganz oder teilweise an Dritte, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von dem Kunden, weiterzugeben sowie keine vertraulichen Informationen zu verwenden, die nicht in der Leistungserbringung nötig sind. AAEB muss dem Kunden unverzüglich mitteilen, wenn sie Kenntnis von dem Verlust oder der Offenlegung vertraulicher Informationen hat.
2. Vertrauliche Informationen sind nicht solche, (A) die der Öffentlichkeit allgemein zugänglich sind oder werden, außer durch die Verletzung dieser Vereinbarung; oder (B) die AAEB von einem Dritten mitgeteilt werden, der in Bezug auf diese Informationen keine Geheimhaltungspflichten hat.
3. Es besteht kein Verstoß gegen die Vertraulichkeitsverpflichtung, insoweit es durch ein Gesetz oder gemäß einer gültigen Anordnung eines zuständigen Gerichts oder einer berechtigten Behörde erforderlich ist, vertrauliche Informationen offenzulegen. Dies gilt nur, insoweit die Offenlegung nur in einem solchen Umfang erfolgt, wie sie durch ein solches Gesetz, eine Verordnung oder einen Auftrag gefordert ist. AAEB erklärt sich damit einverstanden, dass eine solche Anordnung innerhalb eines Zeitraums von 3 Tagen nach Erhalt der Anordnung dem Kunden schriftlich angezeigt wird, jedoch in jedem Fall vor der Offenlegung, um dem Kunden die Möglichkeit zu geben, die Verfügung, nach alleinigem Ermessen anzufechten oder die Vertraulichkeit zu schützen.

§ 17 Schlussbestimmungen
1. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz der AAEB zuständig ist. AAEB ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.
2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat. Die Vertragssprache ist deutsch. Ein Vertragstext ist gespeichert und kann dem Kunden jederzeit herausgegeben werden.
3. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit AAEB geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung.
4. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt, insoweit hierdurch eine Vertragspartei nicht unangemessen benachteiligt wird.